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BPatG, 14.08.2014 - 21 W (pat) 19/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus BPatG, 14.08.2014 - 21 W (pat) 19/12
Gehört eine technische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs, kann eine Veranlassung zu ihrer Heranziehung bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH-Farbversorgungssystem, Urteil vom 11. März 2014, X ZR 139/10). - BPatG, 22.03.2012 - 8 W (pat) 4/11
Einspruchsverfahren - Anhörung im Prüfungsverfahren - keine Rückzahlung der …
Auszug aus BPatG, 14.08.2014 - 21 W (pat) 19/12
Diese ist vielmehr nur dann billig, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder wenn der Verfahrensfehler für die Erhebung der Beschwerde ursächlich war (BPatG München, Beschluss vom 22. März 2012 - 8 W (pat) 4/11).